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Die vierteljährlichen Verkaufsberichte des Lizenznehmers enthalten eine ausreichende Support-Dokumentation, die es Horus oder seinen Vertretern ermöglicht, zu überprüfen, ob die Verkäufe korrekt gemeldet wurden. Zusätzlich zur Supportdokumentation stellt der Lizenznehmer vierteljährliche Zusammenfassungen in dem unten angegebenen Format zur Verfügung.

Spätestens 60 Tage nach Ende des Geschäftsjahres des Lizenznehmers muss der Lizenznehmer Horus eine jährliche Zusammenfassung der in den oben beschriebenen Quartalsberichten enthaltenen Informationen in dem unten angegebenen Format vorlegen, wobei diese Zusammenfassung von einem zertifizierten öffentlichen Konto oder einem gleichwertigen Konto unterzeichnet werden muss.

Anweisungen zur Banküberweisung

BEDINGUNGEN FÜR DIE MELDUNG VON LIZENZGEBÜHREN

  1. Der Lizenznehmer zahlt Horus eine Lizenzgebühr von 125,00 USD für jede verkaufte Produkteinheit, die ein Horus-Fadenkreuz enthält.
  2. Wenn der Lizenznehmer ein optisches Gerät verkauft, das ein eigenes oder ein anderes Absehen enthält, und dieses Design eines der Patente für ein Horus-Absehen (ein “rechtsverletzendes Absehen”) verletzt, zahlt der Lizenznehmer Horus eine Lizenzgebühr von 250,00 USD für jede verkaufte Einheit eines solchen optischen Geräts.
  3. Für die Zwecke der Berechnung der Lizenzgebühr bedeutet eine Einheit ein Fadenkreuz, das ein Gerät enthält, und ein Verkauf gilt als gebucht, um die Lizenzverpflichtungen des Lizenznehmers auszulösen, wenn das Produkt vom Vertriebsstandort des Lizenznehmers versandt wird (dies kann der zugelassene Hersteller sein, wenn der Versand direkt vom zugelassenen Hersteller an die Kunden, Handelsvertreter oder Händler des Lizenznehmers erfolgt).
  4. Die Lizenzgebühr wird vierteljährlich in US-Dollar per Überweisung ausgezahlt, und jeder Zahlung wird ein Bericht über die Verkäufe von Produkten beigefügt. Zahlungen sind am 30. Tag nach dem Ende eines jeden Kalenderquartals fällig, beginnend am <>. Die vierteljährlichen Verkaufsberichte des Lizenznehmers enthalten eine ausreichende Support-Dokumentation, die es Horus oder seinen Vertretern ermöglicht, zu überprüfen, ob die Verkäufe korrekt gemeldet wurden. Zusätzlich zur unterstützenden Dokumentation stellt der Lizenznehmer vierteljährliche Zusammenfassungen in dem in Anlage A angegebenen Format zur Verfügung. Horus wird diese Informationen als vertrauliche Informationen gemäß Abschnitt 17 dieser Vereinbarung behandeln.
  5. Spätestens 60 Tage nach Ende des Geschäftsjahres des Lizenznehmers muss der Lizenznehmer Horus eine jährliche Zusammenfassung der Informationen vorlegen, die in den in Klausel (d) beschriebenen Quartalsberichten enthalten sind, und zwar in dem in Anlage A vorgesehenen Format, wobei diese Zusammenfassung von einem zertifizierten öffentlichen Konto oder einem gleichwertigen Konto unterzeichnet sein muss.
  6. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und genaue Aufzeichnungen, Dateien, Verträge über den Verkauf und die Herstellung von optischen Geräten unter Verwendung von Horus-Absehen und Geschäftsbüchern (zusammen die “lizenzbezogenen Dokumente”) in Übereinstimmung mit den länderspezifischen, allgemein anerkannten Rechnungslegungsstandards zu führen, die vom Lizenznehmer an dem Ort verwendet werden, an dem diese lizenzbezogenen Dokumente aufbewahrt werden. Solche lizenzbezogenen Dokumente enthalten alle Daten, die vernünftigerweise für die vollständige Berechnung und Überprüfung der vom Lizenznehmer an Horus im Rahmen dieser Vereinbarung zu leistenden Zahlungen erforderlich sind. Der Lizenznehmer gestattet einer von Horus benannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, jederzeit Zugang zu solchen lizenzbezogenen Dokumenten zu erhalten, nachdem Horus den Lizenznehmer während der normalen Geschäftszeiten des Lizenznehmers angemessen darüber informiert hat, um die Richtigkeit der vom Lizenznehmer im Rahmen dieser Vereinbarung geleisteten Zahlungen zu überprüfen, und zwar nicht mehr als einmal pro Kalenderjahr. Wenn bei der Prüfung ein Fehler des Lizenznehmers festgestellt wird, der zu einer fälligen Zahlung an Horus führt, erstattet der Lizenznehmer Horus den Betrag dieses Fehlbetrags und, wenn der Fehlbetrag 10 % übersteigt, als pauschalierten Schadenersatz und nicht als Strafe für jede verkaufte Produkteinheit während des rollierenden 12-Monats-Zeitraums, der am Datum der letzten falschen Lizenzgebühr endet. Der Lizenznehmer zahlt Horus 300 % des Lizenzgebührensatzes für jedes verkaufte Produkt (während dieses Zeitraums) und angemessene Auslagen für das Audit. Wenn die Prüfung ergibt, dass der Lizenznehmer Horus zu viel bezahlt hat, wird der Betrag dieser Überzahlung auf die nächste vom Lizenznehmer an Horus fällige Lizenzgebühr angerechnet oder zurückerstattet, wenn keine zukünftigen Lizenzgebühren fällig sind. Diese Aufzeichnungen sind für einen Zeitraum von sechs Jahren nach Ablauf des Jahres, auf das sie sich beziehen, aufzubewahren.
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